Alle Artikel
Telemedizin und Rezept: Braucht man einen Bluttest?
MedExpress Redaktion
Dr. Kareem Mahmoud
8. September 2026


2025 wurden rund 3,2 Millionen Videosprechstunden durchgeführt – 17,9 Prozent mehr als im Vorjahr. 2024 waren es etwa 2,7 Millionen.[1] Diese Zahlen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) deuten an, dass sich die verschiedenen Formen der Telemedizin in Deutschland zunehmend etablieren.
Wer ein verschreibungspflichtiges Medikament über eine telemedizinische Sprechstunde erhalten möchte, fragt sich möglicherweise, ob dafür zwingend ein Blutbild erforderlich ist. Die kurze Antwort darauf lautet: Nein, ein Bluttest ist für die Rezeptausstellung durch einen Online-Arzt keine allgemeine Voraussetzung. Dies hängt vielmehr vom jeweiligen Medikament und von der individuellen gesundheitlichen Situation ab – unser Artikel erläutert die Details und erklärt, was Telemedizin ist.
Mit dem Begriff „Telemedizin“ werden medizinische Leistungen beschrieben, die über eine räumliche Distanz erbracht werden. Dabei nutzen Ärztinnen und Ärzte sowie deren Patientinnen und Patienten digitale Hilfsmittel. Allgemein wird zwischen zwei Kommunikationsformen unterschieden: in Echtzeit (synchrone Telemedizin) über die bereits erwähnten Videosprechstunden und zeitversetzt (asynchrone Telemedizin), wozu strukturierte Online-Fragebögen gehören.
Eine persönliche Untersuchung in einer Praxis ist bei einer telemedizinischen Behandlung nicht grundsätzlich erforderlich. Nach der Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer dürfen Ärzte Patienten unter bestimmten Voraussetzungen auch ausschließlich über Kommunikationsmedien beraten und behandeln. Voraussetzung ist unter anderem, dass dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt bleibt.
Das kann auch die Verschreibung von Medikamenten betreffen. Die Bundesärztekammer stellt hierzu ausdrücklich fest, dass eine Arzneimittelverschreibung im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung berufsrechtlich zulässig sein kann. Voraussetzung dafür ist eine individuelle Prüfung des Falls.[3]
Telemedizin bedeutet damit nicht, dass ein Medikament automatisch nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens verschrieben wird. Der Arzt oder die Ärztin muss beurteilen können, ob die Behandlung für die jeweilige Person geeignet und sicher ist. Reichen die Informationen aus der Fernbehandlung dafür nicht aus, kann eine persönliche Untersuchung oder weitere Diagnostik notwendig sein.
Beim kleinen Blutbild – der Basisform des Blutbilds – werden bestimmte Blutbestandteile wie unter anderem rote und weiße Blutkörperchen sowie Blutplättchen untersucht. Beim großen Blutbild werden zusätzlich die verschiedenen Untergruppen der weißen Blutkörperchen bestimmt.
Ein Blutbild ist allerdings nicht dasselbe wie eine umfassende Blutuntersuchung. Je nach medizinischer Fragestellung können auch andere Laborwerte von Bedeutung sein, beispielsweise Blutzucker, Cholesterin, Leberwerte oder Nierenwerte. Deshalb ist die Frage „Brauche ich für das Rezept ein Blutbild?“ medizinisch nicht immer die entscheidende Frage. Es geht darum, ob für das betreffende Medikament bestimmte Untersuchungen oder Laborwerte erforderlich sind.
Ein Blutbild muss nicht vor jeder Verschreibung eines verschreibungspflichtigen Medikaments vorliegen. Dafür gibt es keine allgemeine Vorschrift. Daher gilt, dass auch bei Online-Rezepten nicht zwingend ein Bluttest durchgeführt werden muss.
Entscheidend ist vielmehr, ob der Arzt oder die Ärztin den Gesundheitszustand des Patienten ausreichend beurteilen kann und ob die geplante Behandlung medizinisch vertretbar ist. Bei einer Fernbehandlung muss deshalb darauf geachtet werden, ob die verwendeten Kommunikationsmittel für den konkreten Fall ausreichen, um den Patienten oder die Patientin zu beraten und zu behandeln.[4]
Für die ärztliche Entscheidung können beispielsweise Angaben zu bestehenden Erkrankungen, Beschwerden, Allergien und Unverträglichkeiten sowie zu anderen eingenommenen Medikamenten relevant sein. Auch bereits vorhandene Untersuchungsergebnisse können berücksichtigt werden.
Fehlen wichtige Informationen oder bestehen Zweifel daran, ob ein Medikament sicher verordnet werden kann, kann es notwendig sein, zunächst eine persönliche Untersuchung oder weitere diagnostische Maßnahmen durchzuführen. Falls nötig, kann ein Blutbild dann auch im Rahmen einer telemedizinischen Beratung angeordnet und in einer Partner-Praxis oder einem lokalen Labor physisch durchgeführt werden.
Auch bei Abnnehmmedikamenten wie Mounjaro® (Wirkstoff Tirzepatid) und Wegovy® (Wirkstoff Semaglutid) ist ein Blutbild nicht pauschal Voraussetzung für eine Rezeptverordnung. Beide Medikamente sind verschreibungspflichtig und für die Gewichtsregulierung bei Erwachsenen mit Adipositas beziehungsweise bei Übergewicht mit mindestens einer gewichtsbezogenen Begleiterkrankung zugelassen.[5] [6]Vor einer Behandlung muss daher zunächst geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Anwendung erfüllt sind und ob das jeweilige Medikament im individuellen Fall geeignet ist.
Die jeweiligen Produktinformationen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) enthalten zudem Hinweise zu Gegenanzeigen, Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen. Bei Mounjaro werden beispielsweise bestimmte Risiken im Zusammenhang mit Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse und des Magen-Darm-Trakts beschrieben. Bei Wegovy werden unter anderem Vorsichtsmaßnahmen bei bestimmten Magen-Darm-Beschwerden und im Zusammenhang mit Flüssigkeitsverlust und Nierenfunktion genannt.
Ein routinemäßiges Blutbild als Voraussetzung für die Behandlung wird in den Produktinformationen jedoch nicht genannt. Daraus folgt allerdings nicht, dass Blutuntersuchungen im Einzelfall im Rahmen einer telemedizinischen Beratung nicht angeordnet werden. Dies hängt immer von der individuellen Krankengeschichte und den jeweiligen Risikofaktoren ab.
Weitere Untersuchungen oder andere diagnostische Maßnahmen sind übrigens kein Widerspruch zur Telemedizin. Vielmehr gehört es zu einer verantwortungsvollen Fernbehandlung, ihre Grenzen zu erkennen. Genauso bedeutet eine telemedizinische Konsultation aber umgekehrt auch nicht automatisch, dass zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind. Wenn der Arzt oder die Ärztin die für die konkrete Entscheidung notwendigen Informationen auf anderem Weg zuverlässig erhalten kann, muss eine persönliche Untersuchung nicht erforderlich sein. Fernbehandlungen und Präsenzversorgung können vielmehr Hand in Hand gehen, damit Menschen je nach ihrer individuellen Situation Zugriff auf medizinisch Hilfe haben.
Ein Blutbild ist keine allgemeine Voraussetzung für die Ausstellung eines Rezepts per Telemedizin. Auch verschreibungspflichtige Medikamente können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung verordnet werden.[4]
Dafür muss kein bestimmtes Standard-Laborprogramm durchgeführt werden. Entscheidend ist, ob der Arzt oder die Ärztin den individuellen Gesundheitszustand ausreichend beurteilen und die Behandlung sicher verantworten kann. Bei Mounjaro und Wegovy gilt daher ebenfalls: Ein Bluttest ist nicht pauschal vorgeschrieben. Je nach Vorerkrankungen, Beschwerden und individuellem Risiko können Blutwerte oder andere Untersuchungen jedoch medizinisch sinnvoll oder erforderlich sein.
Allgemein gilt: Telemedizin ersetzt nicht das traditionelle Gesundheitssystem, sondern ermöglicht in geeigneten Fällen eine ärztliche Beratung auch auf Distanz – und kann so Lücken schließen und den Zugang zu medizinischer Hilfe erweitern.
Ihre erste AnlaufstelleSprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, um zu klären, ob eine Behandlung mit Wegovy oder Mounjaro für Sie geeignet ist. Alternativ berät Sie das MedExpress-Team gern zu Ihren Optionen.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke. Diese Informationen ersetzen nicht die professionelle Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin. Individuelle Ergebnisse können variieren. Über die Verschreibung einer Behandlung entscheiden qualifizierte Ärztinnen und Ärzte nach einer individuellen medizinischen Beurteilung.
Nächste geplante Überprüfung: 8. September 2029





MedExpress Redaktion
Dr. Kareem Mahmoud
Remember: This blog shouldn’t be regarded as medical advice, diagnosis, or treatment. We make sure everything we publish is fact checked by clinical experts and regularly reviewed, but it may not always reflect the most recent health guidelines. Always speak to your doctor about any health concerns you have.